Strafbefehl
Beim Strafbefehl handelt es sich um einen Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Ohne rechtzeitige Einsprache wird er zum rechtskräftigen Urteil.
Folgen eines rechtskräftigen Strafbefehls
- Strafen und Massnahmen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Busse) sind vollstreckbar. Sie werden somit vollzogen, ausser sie sind bedingt ausgesprochen worden.
- Die Verurteilung wird ins Strafregister eingetragen, falls im Dispositiv des Strafbefehls eine Mitteilung ans Schweizerische Strafregister erwähnt ist.
- Die mit dem Strafbefehl mitgeschickte Rechnung muss bezahlt werden (siehe Zahlungsinformationen). Unter Umständen kann aber eine Ratenzahlung bewilligt werden.
- Werden Zivilforderungen auf den Zivilweg verwiesen, bedeutet das, dass die geschädigte Person ihre Ansprüche durch Schuldbetreibung, Schlichtung und/oder Zivilklage durchsetzen muss.
Weitere mögliche Folgen
Es ist möglich, dass ein Delikt weitere Folgen hat als die im Strafbefehl genannten. Darüber entscheidet jedoch nicht die Staatsanwaltschaft. Es entscheidet z.B.
- das Strassenverkehrsamt über einen Führerausweisentzug;
- das Migrationsamt über ausländerrechtliche Massnahmen (z.B. Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).
Diese anderen Ämter entscheiden über diese Konsequenzen unabhängig von der Staatsanwaltschaft in einem eigenen Verwaltungsverfahren. Dafür stützen sie sich allenfalls auf die Akten der Staatsanwaltschaft.
Allfällige Geschädigte (wie z.B. die SBB AG, die Postauto AG oder die Regionalbahn Thurbo AG) können ihre Zivilforderungen (Schadenersatz etc.) zusätzlich geltend machen.