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Privatklage

Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin/-kläger zu beteiligen. Ein Strafantrag ist dieser Erklärung gleichgestellt.

Diese Erklärung kann mit dem von der Staatsanwaltschaft zugesandten Formular abgegeben werden. Es gibt verschiedene Varianten, um dieses Formular auszufüllen:

Variante 1: Ich möchte nicht am Strafverfahren teilnehmen.

  • Ich verzichte auf eine Parteistellung im Strafverfahren und habe keine Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht).
  • Dieser Verzicht ist für das Strafverfahren endgültig. Zivilansprüche (Schadenersatz und Genugtuung) könnten aber später noch geltend gemacht werden.
  • Ich trage kein Kostenrisiko, auch wenn das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen wird. Ausnahme: Ich habe absichtlich oder grob fahrlässig die Einleitung des Strafverfahrens bewirkt (haltlose Anzeige) oder die Durchführung des Verfahrens erschwert (falsche Aussagen etc.).

Variante 2: Ich möchte Strafklage erheben.

  • Ich verlange die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person.
  • Ich kann einen allfälligen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens anfechten.
  • Ich beteilige mich als Partei am Strafverfahren und habe entsprechende Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht). Die gewünschten Verfahrensrechte kreuze ich weiter unten im Formular an.
  • Ich verzichte im Strafverfahren endgültig auf die Zivilklage.
  • Bei Antragsdelikten können mir im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens Kosten auferlegt werden.
  • Ich kann auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen.

Variante 3: Ich möchte Zivilklage erheben.

  • Ich stelle im Strafverfahren Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Genugtuung. Die entsprechenden Angaben mache ich weiter unten im Formular (Zivilklage).
  • Ich beteilige mich als Partei am Strafverfahren und habe entsprechende Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht). Die gewünschten Verfahrensrechte kreuze ich weiter unten im Formular an.
  • Ich verzichte endgültig auf die Strafklage.
  • Im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens können mir Kosten auferlegt werden.
  • Ich kann auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Falls ich nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge, übernimmt unter Umständen der Staat die Kosten.

Variante 4: Ich möchte Straf- und Zivilklage erheben.

  • Ich verlange die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person und kann einen allfälligen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens anfechten.
  • Ich stelle im Strafverfahren Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Genugtuung. Die entsprechenden Angaben mache ich weiter unten im Formular (Zivilklage).
  • Ich beteilige mich als Partei am Strafverfahren und habe entsprechende Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht). Die gewünschten Verfahrensrechte kreuze ich weiter unten im Formular an.
  • Im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens können mir Kosten auferlegt werden.
  • Ich kann auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Falls ich nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge, übernimmt unter Umständen der Staat die Kosten.