Privatklage
Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin/-kläger zu beteiligen. Ein Strafantrag ist dieser Erklärung gleichgestellt.
Diese Erklärung kann mit dem von der Staatsanwaltschaft zugesandten Formular abgegeben werden. Es gibt verschiedene Varianten, um dieses Formular auszufüllen:
Variante 1: Ich möchte nicht am Strafverfahren teilnehmen.
- Ich verzichte auf eine Parteistellung im Strafverfahren und habe keine Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht).
- Dieser Verzicht ist für das Strafverfahren endgültig. Zivilansprüche (Schadenersatz und Genugtuung) könnten aber später noch geltend gemacht werden.
- Ich trage kein Kostenrisiko, auch wenn das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen wird. Ausnahme: Ich habe absichtlich oder grob fahrlässig die Einleitung des Strafverfahrens bewirkt (haltlose Anzeige) oder die Durchführung des Verfahrens erschwert (falsche Aussagen etc.).
Variante 2: Ich möchte Strafklage erheben.
- Ich verlange die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person.
- Ich kann einen allfälligen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens anfechten.
- Ich beteilige mich als Partei am Strafverfahren und habe entsprechende Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht). Die gewünschten Verfahrensrechte kreuze ich weiter unten im Formular an.
- Ich verzichte im Strafverfahren endgültig auf die Zivilklage.
- Bei Antragsdelikten können mir im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens Kosten auferlegt werden.
- Ich kann auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen.
Variante 3: Ich möchte Zivilklage erheben.
- Ich stelle im Strafverfahren Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Genugtuung. Die entsprechenden Angaben mache ich weiter unten im Formular (Zivilklage).
- Ich beteilige mich als Partei am Strafverfahren und habe entsprechende Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht). Die gewünschten Verfahrensrechte kreuze ich weiter unten im Formular an.
- Ich verzichte endgültig auf die Strafklage.
- Im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens können mir Kosten auferlegt werden.
- Ich kann auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Falls ich nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge, übernimmt unter Umständen der Staat die Kosten.
Variante 4: Ich möchte Straf- und Zivilklage erheben.
- Ich verlange die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person und kann einen allfälligen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens anfechten.
- Ich stelle im Strafverfahren Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Genugtuung. Die entsprechenden Angaben mache ich weiter unten im Formular (Zivilklage).
- Ich beteilige mich als Partei am Strafverfahren und habe entsprechende Verfahrensrechte (z.B. auf Akteneinsicht). Die gewünschten Verfahrensrechte kreuze ich weiter unten im Formular an.
- Im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens können mir Kosten auferlegt werden.
- Ich kann auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Falls ich nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge, übernimmt unter Umständen der Staat die Kosten.