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Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben an die Staatsanwaltschaft müssen in Papierform mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden, damit sie rechtswirksam sind. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail genügen nicht. Ungenügend sind auch eingescannte Unterschriften.

Elektronische Eingaben sind nur unter zwei Voraussetzungen rechtswirksam:

  1. Es handelt sich um eine PDF-Datei mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur, und
  2. die Einreichung erfolgt über eine anerkannte sichere Zustellplattform.

Anerkannte qualifizierte elektronische Signatur

Mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur können die zuverlässige Identifizierung der unterzeichnenden Person sowie die Vollständigkeit und Echtheit des unterzeichneten Dokuments gewährleistet werden.

Falls Sie nicht bereits über eine qualifizierte elektronische Signatur eines anerkannten Anbieters verfügen, müssen Sie zunächst eine solche erwerben. Diese Signatur ist in der Folge auf dem einzureichenden Dokument anzubringen.

Zustellung über eine anerkannte Zustellplattform

Das mit einer elektronisch qualifizierten Signatur versehene Dokument muss über eine anerkannte Zustellplattform erfolgen. Gegenwärtig sind  Incamail und PrivaSphere anerkannt. Für eine Einreichung via PrivaSphere können auch Kontaktformulare genutzt werden, ohne dass eine vorgängige Registrierung erforderlich ist; hierfür steht eine Anleitung zur Verfügung.

Weitere Informationen: https://erechtsverkehr.tg.ch/