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Erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration

Personen der dritten Ausländergeneration, die erleichtert eingebürgert werden möchten, müssen ihrem Gesuch um erleichterte Einbürgerung eine Bestätigung betreffend allfällige Jugendstrafverfahren für die letzten fünf Jahre beilegen. Im Kanton Thurgau kann diese Bestätigung mit dem nachstehenden Formular angefordert werden. Die ausgefüllte Bestätigung wird von der Generalstaatsanwaltschaft per Post zugestellt.

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